AGB - Lieferbedingungen



Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder anderslautende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind
1. Alle Preisangebote werden in EURO abgegeben und sind wenn nichts anderes erwähnt ist Preise, die  Mehrwertsteuer enthalten ab Werk Ellefeld (EXW Ellefeld). Unsere Angebotspreise erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten. Berechnet werden die am Tage der Bestätigung gültigen Preise. Wird ein Auftrag in Teillieferungen abgefordert, so wird der vereinbarte jeweils am Tage der Teillieferung gültige Preis berechnet. Dieser wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Ausführung der Leistung erfolgt durch ausdrückliche Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung des direkten Auftraggebers. Die Rechte und Pflichten bei der Nutzung des Produktes (einschließlich eventuell notwendige Zulassungen, regionale Vorschriften u.s.w.) bleiben beim Auftraggeber der Lieferung und Leistung. Die Ausführung der Lieferung und Leistung erfolgt nicht im Auftrag Dritter.
3. Aufträge sind von uns angenommen, wenn eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung erfolgt. Die Speicherung des Auftragstextes erfolgt nach Drücken des Knopfes "ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN"
entsprechend der deutschen gesetzlichen Regelungen
beim Auftragnehmer, wie auf der Übersicht über die Bestellung angegeben. siehe Datenschutzerklärung
4. Genannte Lieferfristen gelten nur annähernd. Höhere Gewalt jeder Art und Hindernisse bei Herstellung oder Lieferung berechtigen uns. die Lieferfrist angemessen, mindestens aber um die Dauer der Störung zu verlängern oder vom Auftrag bzw. unerledigten Teil des Auftrages zurückzutreten. Bei Lieferverzug hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens. Der Auftraggeber kann bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen Nachlieferungsfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.
5. Ein Versand erfolgt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nur innerhalb von Deutschland. Versandkosten werden soweit nicht anders vereinbart,  auf der Rechnung angegeben und werden nach Vereinbarung frei Haus, frei Post- oder Bahnstation des Empfängers innerhalb Deutschland berechnet. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Versandkosten. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Versandkosten.
6. Als Auftragnehmer gilt:
dip GmbH Bewässerungstechnik
Doris Kellner Geschäftsführerin
Marktplatz 3
D-08236 Ellefeld / Vogtland
Tel.:  03745-749055
Fax.:  03745-749056
Email: tipp@dipgmbh.de
Handelsregister: Amtsgericht Chemnitz
HRB 16952
Als Vertragssprache gilt Deutsch als vereinbart.
Der Auftragnehmer wird die abgetretenen Forderungen solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Auftraggeber ist aber verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und ihm der Auftragnehmer keine anderen Anweisungen gibt.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Zahlungseinstellung dem Auftragnehmer eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungskopien zu übersenden Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Von Pfändungen ist der Auftragnehmer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Sollte der Auftragnehmer im Interesse des Auftraggebers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-Wechselzahlungen), so bleiben sämtliche Vorbehaltsrechte bestehen, bis der Auftragnehmer auch aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt ist.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung (ohne Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten verwendet. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 5% (gegenüber Verbraucher) oder 8% (gegenüber Unternehmer) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Tage der Fälligkeit an berechnet. Für den Fall, daß ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird, sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet oder andere Umstände beim Auftraggeber eintreten, die eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, kann der Auftragnehmer abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen die sofortige Bezahlung seiner Gesamtforderung verlangen.

9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für die Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten des Auftraggebers zu speichern und zu verarbeiten.
10. Der Auftragnehmer unterwirft sich ausdrücklich aller Rechtsvorschriften und Gesetzen der EU und der BRD.
Sollten in den AGB's, der Wiederufsbelehrung oder anderen Texten des Angebotes mißverständliche Angaben enthalten sein, gelten die Gesetze der EU und der BRD. Zur Streitbeilegung, empfehlen wir die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen.
Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Die Lieferung ist bewirkt mit der Übergabe der Sendung an den Abnehmer oder Verbraucher, ebenso bei besonders vereinbarten Bereitstellung zur Verfügung des Auftraggebers. Zu diesem Zeitpunkt geht auch jegliche Gefahr auf den Auftraggeber über, selbst wenn wir das Transportrisiko versichern.

12. Es gilt das deutsche gesetzliche Mangelhaftungsrecht. Offene Mängel sind spätestens innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Leistung geltend zu machen. Ein versteckter Mangel ist innerhalb von 6 Monaten mit Übergabe an den Empfänger dem Auftragnehmer mitzuteilen. Geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität. Beschaffenheit Farbe oder Form sind nicht Grundlage von Beanstandungen.
13. Zur Ersatzlieferung bei Lieferung mangelhafter Ausführung von Leistungen sind wir nur innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Bei Mängeln erfolgt eine Beseitigung bzw. Nachlieferung in angemessenen Fristen.
14. Für entstandene Schäden bei unsachgemäßer Montage wird keine Haftung übernommen.
15.    Das gelieferte Material bleibt bis zur Bezahlung alier gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers, bei
Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
Der Auftragnehmer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb veräußern oder weiterverarbeiten. Für den Fall der Veräußerung oder der Verarbeitung, praktischen Anwendung oder gegenständlichen Nutzung (z.B. praktischer Zusammenbau des Bewässerungssystems) gilt folgende Ergänzung:
16. Die Befugnis des Auftraggeber, im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und/oder zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, auf erste Anforderung des Auftragnehmers das unverarbeitete Material herauszugeben. Der Auftragnehmer kann ferner die Herausgabe von nicht weiterverarbeitetem Material verlangen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
17. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware oder Verlegung auf einem Grundstück erwirbt der Auftraggeber nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB oder § 946 an der neuen Sache, sondern durch das Verbinden der beweglichen Teile einer Bewässerung gilt § 947 BGB.
Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet (mit andern Teilen verbunden) wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.